Selbstverteidigung für Max & Maria Mustermann

Es ist das Recht jeden Staatsbürgers in Österreich, jemanden daran zu hindern einem körperlichen oder Sachschaden zuzufügen. Dazu existiert das Recht auf Notwehr, welches in §3, Strafgesetzbuch, geregelt ist:

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

 In eine Situation zu kommen, in der körperliche Selbstverteidigung notwendig ist, ist für einen durchschnittlichen Österreicher gering – im Schnitt gehört Österreich immer noch zu einem der sichersten Länder dieser Erde.

Vor wem hätten Sie Angst? Wer könnte Sie körperlich bedrohen? Und wären Sie so einer Person körperlich – wenn’s darauf ankommt – in irgendeiner Form gewachsen?

Selbstverteidigungssportarten sind nicht immer dazu geeignet, sich selbst effektiv zu verteidigen. Zu “erlernter” Gewaltausübung gehören einige Dinge, die sich nicht von heute auf morgen erlernen lassen:

  • Körperliche Fitness und Körperbeherrschung
  • Kenntnis von situationsangepassten Techniken
  • Praxisbezogene Übung

Die gute Nachricht: Jede Sportart, die die körperliche Fitness fördert, hilft auch effektiv bei der zweithöchsten Stufe jeder Selbstverteidigungsstrategie…

Erkennen – Vermeiden – Davonlaufen – Aufgeben oder Kämpfen

 

Welche Sportart hat nun praktischen Nutzen zur Selbstverteidigung?

Viele “Kampf”-Sportarten sind – aus gutem Grund – Regeln unterworfen, die das Verletzungsrisiko der Sportler senken: So sind Schläge in die Weichteile, Ellbogen- und Knietechniken, in z.B. Taekwondo oder Karate meist gar nicht teil des Unterrichts. Auch die Trainingsprogression ist relativ langsam, da erst Grundtechniken und Grundkondition aufgebaut werden müssen, um als Sportler erfolgreich zu sein.

Als Praxisorientierte Selbstverteidigungs-Schule kann jedoch Krav Maga hervorgehoben werden. Im Gegensatz zu anderen Kampfsportarten steht hier die effektive Selbstverteidigung im Vordergrund, es wird in vielen Schulen praxisnah und bezogen auf realistische Situationen trainiert. Fitness ist hier eher Nebeneffekt.

Trainiert wird unter anderem mit Alltagsgegenständen, auch Selbstverteidigungsstrategien gegen Waffen werden unterrichtet, ebenso wie Strategien bei mehreren Angreifern.

Weitere praktische Selbstverteidigungsstrategien erlernen Sie zum Beispiel bei Kursen der jeweiligen Landespolizeidirektionen. Über die Polizeisportvereine werden beispielsweise spezielle Kurse für Mädchen und Frauen angeboten.

 

 

 

 

Bilder mit freundlicher Genehmigung von Leopoldo de Castro, 2015, www.flickr.com und Leopoldo de Castro, 2015

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