Notwehrüberschreitung bei Selbstverteidigung

Erlaubt ist bei berechtigter Selbstverteidigung beinahe alles, was ein Richter als verhältnismäßig betrachten würde, um sich selbst, andere aber auch Vermögensgüter (!) zu schützen- nicht aber um die Straftäter festzusetzen oder gar zu bestrafen! Was ist nun aber eine Notwehrüberschreitung?

Notwehr

§ 3, STGB. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist. 

Quelle: Notwehrüberschreitung im RIS

Nachtreten, auf eine auf dem Boden liegende Person einzuschlagen oder unverhältnismäßig zu reagieren (jemand droht verbal und wird “in Selbstverteidigung” geschlagen, ein “Persönchen” gibt eine Ohrfeige und bekommt von jemanden, der körperlich massiv überlegen ist, einen Faustschlag verpasst), fällt mit Sicherheit unter den Begriff der Notwehrüberschreitung und ist strafbar. Neben Freiheits- und Geldstrafen kann hier auch möglicherweise Schadensersatz eine Rolle spielen.

Mit Gewalt auf eine Beleidigung oder Kränkung zu reagieren, ist in jedem Fall eine Notwehrüberschreitung, die strafrechtlich geahndet werden wird!

Muss man sich mit den gleichen Mitteln (Fäuste vs. Fäuste, Messer vs. Messer, Waffe vs. Waffe) verteidigen?

Entgegen des landläufigen Gerüchts darf man sich in Österreich aber durchaus mit einer Waffe gegen Schläge verteidigen. Das Mittel zur Selbstverteidigung ist nur durch die Verhältnismäßigkeit reglementiert: Bedroht jemand das Leben eines anderen unmittelbar mit einer schweren Verletzung, sei es jetzt durch ein Messer, einen Stock oder durch schiere körperliche Überlegenheit, ist es dem Richter in der Regel egal ob Sie eine Waffe oder Pfefferspray einsetzen.

Die bekannte “gefährliche Drohung” ist in der Regel jedoch nicht ausreichend, um in Notwehr aktiv zu werden. Erst wenn der Täter glaubwürdig zur Aktion ansetzt und das Opfer unmittelbar in Gefahr ist, darf gehandelt werden.

Notwehrüberschreitung in der Praxis

In der rechtlichen Praxis wird bei glaubhafter Gefährdungslage im Rahmen eines Verbrechens dem Opfer, das sich gewehrt hat, oder demjenigen der Nothilfe geleistet hat, kein Strick daraus gedreht. Geht es wirklich um’s Leben, könnte man sich auch die Frage stellen ob eine als unrecht empfundene Verurteilung wegen Notwehrüberschreitung und eine etwaige Strafe nicht weniger schwer wiegt, als die abgewendete Gefahr.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Anwalt, bevor Sie irgendwelche Aussagen vor der Polizei machen.

Pfefferspray als Notwehrmittel?

Pfefferspray hat die Eigenschaft, die Handlungsfähigkeit von Angreifern recht zuverlässig auszuschalten, ohne jedoch Langzeitschäden zu verursachen. Die “Körperverletzung” ist also temporär, im Gegensatz zum Beispiel zu einem Knochenbruch oder ähnlichem. Sollte ein Richter also Zweifel an der Gerechtfertigtkeit einer Notwehrhandlung haben, so wäre die Verwendung von Pfefferspray bei der Notwehrüberschreitung wahrscheinlich gelinder zu ahnden, als die Selbstverteidigung mit anderen Waffen oder Schlägen.

Alternativen zur Notwehr

Es gibt zur echten Notwehr keine Alternative – außer aufzugeben und Opfer zu sein. Es gilt also, gar nicht erst in die Situation zu kommen.

  • Erkennen: Erkennen Sie Situationen, in denen es brenzlig werden könnte
  • Vermeiden: Vermeiden Sie gezielt Situationen oder Handlungen, die Sie zum Opfer machen könnten
  • Flüchten: Entfernen Sie sich, andere und Ihr Vermögen aus potentiell gefährlichen Situationen
  • Aufgeben oder Kämpfen: Tun Sie alles, was nötig ist, um unbeschadet aus der Situation herauszukommen. Steht die Eskalation, die Notwehr, überhaupt in Relation zum Risiko?

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Selbstverteidigung für Max & Maria Mustermann

Es ist das Recht jeden Staatsbürgers in Österreich, jemanden daran zu hindern einem körperlichen oder Sachschaden zuzufügen. Dazu existiert das Recht auf Notwehr, welches in §3, Strafgesetzbuch, geregelt ist:

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

 In eine Situation zu kommen, in der körperliche Selbstverteidigung notwendig ist, ist für einen durchschnittlichen Österreicher gering – im Schnitt gehört Österreich immer noch zu einem der sichersten Länder dieser Erde.

Vor wem hätten Sie Angst? Wer könnte Sie körperlich bedrohen? Und wären Sie so einer Person körperlich – wenn’s darauf ankommt – in irgendeiner Form gewachsen?

Selbstverteidigungssportarten sind nicht immer dazu geeignet, sich selbst effektiv zu verteidigen. Zu “erlernter” Gewaltausübung gehören einige Dinge, die sich nicht von heute auf morgen erlernen lassen:

  • Körperliche Fitness und Körperbeherrschung
  • Kenntnis von situationsangepassten Techniken
  • Praxisbezogene Übung

Die gute Nachricht: Jede Sportart, die die körperliche Fitness fördert, hilft auch effektiv bei der zweithöchsten Stufe jeder Selbstverteidigungsstrategie…

Erkennen – Vermeiden – Davonlaufen – Aufgeben oder Kämpfen

 

Welche Sportart hat nun praktischen Nutzen zur Selbstverteidigung?

Viele “Kampf”-Sportarten sind – aus gutem Grund – Regeln unterworfen, die das Verletzungsrisiko der Sportler senken: So sind Schläge in die Weichteile, Ellbogen- und Knietechniken, in z.B. Taekwondo oder Karate meist gar nicht teil des Unterrichts. Auch die Trainingsprogression ist relativ langsam, da erst Grundtechniken und Grundkondition aufgebaut werden müssen, um als Sportler erfolgreich zu sein.

Als Praxisorientierte Selbstverteidigungs-Schule kann jedoch Krav Maga hervorgehoben werden. Im Gegensatz zu anderen Kampfsportarten steht hier die effektive Selbstverteidigung im Vordergrund, es wird in vielen Schulen praxisnah und bezogen auf realistische Situationen trainiert. Fitness ist hier eher Nebeneffekt.

Trainiert wird unter anderem mit Alltagsgegenständen, auch Selbstverteidigungsstrategien gegen Waffen werden unterrichtet, ebenso wie Strategien bei mehreren Angreifern.

Weitere praktische Selbstverteidigungsstrategien erlernen Sie zum Beispiel bei Kursen der jeweiligen Landespolizeidirektionen. Über die Polizeisportvereine werden beispielsweise spezielle Kurse für Mädchen und Frauen angeboten.

 

 

 

 

Pfefferspray – Wie setzt man ihn richtig ein?

Pfefferspray kann in Österreich legal erworben und mit sich getragen (“geführt”) werden. Jeder, der über 18 Jahre alt ist, darf ihn besitzen.

Wie wirkt Pfefferspray?

In der Flüssigkeit im Druckbehälter ist ein Konzentrat von Oleum Capsicum gelöst – im Wesentlichen das selbe Öl, das auch in sehr scharfen Chilis ist. Trifft dieses auf die Schleimhäute in Nase, Mund oder Augen, so schwellen diese an und sind extrem gereizt. Atmen wird schwierig, die Augen tränen, man kneift die Augen zu und sieht kaum noch etwas.

Wird ein Angreifer von Pfefferspray wirksam getroffen, so kann man sich relativ leicht von ihm entfernen. Er kann zwar weiterhin Gewalt anwenden, jedoch nicht mehr sehr zielgerichtet.

Die Wirkung lässt nach einiger Zeit nach, Spülen mit viel klarem Wasser oder noch besser Milch kann die Wirkung schneller vorbeigehen lassen.

Welche Arten von OC-Spray gibt es?

  • Sprühstrahl
    Der Sprühstrahl sieht ähnlich aus wie der einer Spritzpistole, jedoch mit etwas mehr Druck. Er reicht ca. 3-4 Meter weit. Hat man etwas Distanz zum Angreifer, kann man sich damit gut verteidigen. Er kann bei gutem Licht recht zielgerichtet eingesetzt werden.
  • Sprühnebel-Spray
    Sehr selten zu kaufen, jedoch absolut nicht zu empfehlen! Der Nebel verursacht eine gute und schnelle Wirkung im Nahbereich, jedoch ist es fast unmöglich, selbst davon nicht betroffen zu sein!
  • Sonderformen
    • Pfefferspray mit Markier-Flüssigkeit
      Manche Pfeffersprays sprühen in Kombination mit dem Wirkstoff eine sehr haltbare Farbe. So wird der Angreifer zusätzlich markiert und kann in der Folge leichter identifizert werden.
    • Pfefferspray mit Treibladung
      Der “JPX Jet Protector” oder der “Guardian Angel” funktionieren nicht mit Gasdruck, sondern mit einer Art Schreckschuss-Patrone, die einen Kolben zusammendrückt und dadurch eine Pfeffer-Öl-Mischung verspritzt. Der Vorteil ist, dass man sehr zielgerichtet auch auf größere Entfernungen (bis zu 7-8 Meter) oder bei starkem Wind die Selbstverteidigungswaffe einsetzen kann. Ist die Entfernung aber sehr gering, wird man auch als Schütze etwas davon abbekommen.
      Die JPX-Geräte sind nicht sonderlich laut, in etwa mit einem sehr lautem Klatschen zu vergleichen.
      Die größten Nachteile sind die Größe der Geräte und die Beschränkung auf (meist) zwei Schuss. Für Sicherheitsdienst-Personal können sie aber eine extrem brauchbare Ergänzung zum normalen Spray sein.

Vorteile von Pfefferspray

Der Einsatz von Pfefferspray hat in der Regel keine bleibenden Schäden am Angreifer zur Folge. Er ist zwar extrem unangenehm und zählt als Körperverletzung (was in einer Notwehr-Situation keine wirkliche Rolle spielt), im Gegensatz zu Schlägen, Feuerwaffen oder anderen Methoden ist das Risiko relativ gering und die Erfolgschance recht hoch!

Nachteile von Pfefferspray

Es ist beinahe unmöglich, selbst völlig unbetroffen einen Pfefferspray einzusetzen. Es empfiehlt sich also, den Fluchtweg bereits geplant zu haben und zu wissen, wohin man laufen soll um Distanz zum Angreifer zu schaffen, bevor man den den Spray einsetzt.

Was ist beim Kauf von Pfefferspray zu beachten?

Pfeffer nutzt Ihnen nur, wenn Sie ihn im Fall des Falles sprichwörtlich zur Hand haben! Tragen Sie ihn z.B. im Herbst/Winter immer in der selben Jackentasche, ohne dass sich in der Tasche noch viel anderer Kram befindet. Klemmen Sie in an immer die selbe Innentasche Ihrer Handtasche, so dass Sie ihn blind oder laufend herausnehmen können.

Trainieren Sie mit Ihrem Selbstverteidigungsgerät!

Kaufen Sie zwei Sprays und  gehen sie mit einem an einen geeigneten Ort (Wäldchen, einsamer Parkplatz, keinesfalls jedoch geschlossener Raum!) und probieren Sie ihn aus! Wie weit spritzt er? Wie wird er entsichert? Wie lange können Sie spritzen? Treffen Sie den Baum, den Sie sich ausgesucht haben?

Gehen Sie danach vorsichtig an Ihr Ziel heran und schnuppern Sie mit ganz flacher Atmung die Luft – lernen Sie die Wirkung kennen!

Wenn Sie Sicherheitsbediensteter sind: Probieren Sie mit den Kollegen die Wirkung und den Erfolg aus – nehmen Sie sich aber für den Rest des Tages nichts mehr vor!

Wo soll ich den Spray aufbewahren?

  • Bewahren Sie einen Pfefferspray direkt an Ihrer Wohnungstür auf – so dass sie Ihn beim Öffnen der Türe direkt erreichen können. Scheuen Sie sich nicht, den Pfefferspray bei unklaren Situationen bereits in der Hand zu haben, bevor Sie mit unerwarteten Besuchern Kontakt aufnehmen.
  • Haben Sie einen Pfefferspray in Ihrem Nachtkasten griffbereit
  • Bewahren Sie einen Pfefferspray in der Autotür auf, so dass Sie ihn unauffällig in die Hand nehmen können wenn sich jemand Ihrem Auto z.B. im Parkhaus beim Aussteigen nähert.

Welche Größe soll mein Spray haben?

Es gibt Pfefferspray in allen Größen – von der Größe eines Feuerzeugs bis zur 0,5-Liter Flasche. Wählen Sie jene Größe, die Sie bequem und ohne große Einschränkungen möglichst immer bei sich tragen können! Der einzige Pfefferspray der Ihnen nutzen kann, ist der den Sie auch tatsächlich gerade greifbar haben.

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Über die Sinnhaftigkeit einer Waffe zur Selbstverteidigung

Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden. (Definition lt. Österreichischem Waffengesetz)

Laut Definition fallen also nicht bloß Schrotflinten, Pistolen oder ähnliches in den Begriff “Waffe”, sondern auch Messer, Schlagstöcke, Pfeffersprays, etc…

Braucht man nun eine Waffe zur Selbstverteidigung? Nun ja, das ist eine Sache der persönlichen Bedürfnisse und der Umstände.

Jedem Waffenbesitzer muss in jedem Fall seine Verantwortung klar sein, die er mit dem Besitz eines Gegenstands übernimmt der dazu geeignet ist, Menschen zu töten oder zu verletzen. Auch das Gesetz schreibt spezielle Verwahrpflichten für Waffen vor. Zum Beispiel dürfen Waffen für nicht berechtigte Personen (z.B. unter 18-Jährige) nicht zugänglich sein.

Kann mich eine Waffe schützen?

Allein der Besitz einer Waffe macht nicht sicherer: Sie muss geeignet verwahrt sein, im Fall des Falles zugänglich sein, und der Benutzer muss im Umgang damit geübt und sicher sein. Die Schrotflinte im Schrank wird bei einer Home-Invasion (Raubüberfall in den eigenen vier Wänden) nicht nützlich sein. Geht allerdings die Alarmanlage los, hat man Zeit die Schlafzimmertür zu versperren und mit einem Gewehr auf die gerufene Polizei zu warten, dann kann der Besitz eines Gewehrs den Unterschied zwischen Gewalt-Opfer und “davongekommen” machen.

Brauche ich eine Waffe?

Es ist jedem selbst überlassen, diese Entscheidung für sich selbst zu treffen. Fakt ist aber, dass Waffen das Spielfeld zumindest ebnen können: Muskelkraft, mehrere Täter, höheres “Kampfgewicht” eines Gewalttäters, etc. können durch eine Waffe egalisiert werden. Ohne “Plan” und Training eingesetzt, können Waffen aber auch zur Gefahr für einen Selbst werden – deswegen: Holen Sie sich Beratung, planen Sie für Notfälle auch in den eigenen vier Wänden.

Wenn Sie sich für eine Waffe entscheiden, dann sind Sie auch 100%ig für die “Beherrschung” und Sicherheit dieses Selbstverteidigungs-Werkzeugs verantwortlich.

Alternativen zu einer Waffe zur Selbstverteidigung

  • Vermeiden Sie Situationen, in denen die Notwendigkeit von Selbstverteidigung besteht
  • Verwenden Sie effektive freie Waffen, die nicht letal sind: hier empfehlen wir vor allem Pfefferspray in allen Varianten.

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